AGB


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Allgemeine Geschäftsbedingungen der MEMMO EUROPE LTD

 § 1 Allgemeines


1. Sämtliche, auch zukünftigen Angebote, Leistungen und Lieferungen der MEMEMMO EUROPE LTD Werner Von siemens str 2-6   76646 BRUCHSALgenannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).


2. Der Kunde erkennt an, dass er Lieferungen und Leistungen ausschließlich als Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB ordert und somit nicht als Privatperson handelt.


Die §§ 312 b ff. BGB finden daher keine Anwendung.


Ein diesbezügliches gesetzliches Widerrufsrecht des Kundes besteht nicht.


Alle Nebenabreden und mündliche Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.


§2 Angebot und Vertragsabschluss


1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere tatsächliche Lieferung oder Leistung zustande.


2. Beschreibungen von Produkten in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen, Katalogen, Prospekten und im Internet-Shop etc. sind nur annähernd maßgeblich.


Abweichungen, Irrtümer hinsichtlich Material, Farbe, Gewicht, Abmessung, technischer Gestaltung und ähnliche Merkmale bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand dadurch für den Kunden zumutbar bleibt.


Im Übrigen verstehen sich alle Mengen-, Maßangaben und ähnliche Merkmale mit den handelsüblichen Toleranzen.


3. Alle Angebote gelten nur solange Vorrat reicht.


§ 3 Preise


1. Unsere Preise verstehen sich ab Werk ohne Verpackung, sofern nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich der am Tag der Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.


2. Alle Preisangaben in Angeboten, Prospekten, im Internet-Shop oder in Auftragsbestätigungen sind nach den am Abgabetag geltenden Preisen für Material, Arbeitslohn und Frachten errechnet.


Ändern sich diese Kosten bis zur Ausführung des Auftrages, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu ändern. Diese Preisänderungsklausel findet auch dann Anwendung, wenn nachträglich auf Wunsch des Kunden der ursprüngliche Liefertermin geändert wird.


3. Alle Irrtümer, Fehler oder Abweichungen in unseren gesamten Angeboten sind vorbehalten.


4. Zusätzliche Kosten, die durch Erschwerung oder Behinderung der Verfrachtung oder Transportverhältnisse und Gebühren für Abgaben, Konsulatskosten, Zölle oder Entsorgung der Verpackung entstehen, trägt der Kunde. Dasselbe gilt für Fehlfrachten, falls sie nicht von uns zu vertreten sind.


5. Installations- u. Montagekosten sind nur im Falle gesonderter Vereinbarung im Preis enthalten.


 


§ 4 Zahlungen


1. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zahlbar ohne jeden Abzug. Skontoabzug wird nur gewährt, soweit dieser vorher vereinbart wurde und in der Rechnung ausgewiesen wird. Grundsätzlich ist unsere Rechnung per Vorkasse fällig.


2. Behörden kann auf besondere Vereinbarung und ab einem Netto-Auftragswert von 500,00 EUR Zahlung binnen 7 Tagen nach Lieferung eingeräumt werden.


3. Eine Zahlung ist erst erfolgt, wenn wir über den Betrag bedingungslos verfügen können. Im Falle von Schecks erst dann, wenn der Scheck ohne Vorbehalt eingelöst ist.


4. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf etwa bestehende ältere Restschulden anzurechnen.


Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.


Im Falle des Zahlungsverzuges berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 2,5 % pro Monat, mindestens jedoch die von uns zu zahlenden Kontokorrentzinsen.


6. Zahlungen für Aufträge, die zeitlich befristete Sonderangebotsartikel beinhalten, müssen bis spätestens 5 Tage nach Ablauf des genannten Endes der Aktion bei uns eingehen.


Sofern ein Auftrag mehrere zeitlich befristete Sonderangebotsartikel beinhaltet, gilt die am frühesten endende Aktion als Grundlage für diese Berechnung.


Sollte die Zahlung erst nach dieser Frist bei uns eintreffen, so gilt der dann gültige, reguläre Preis als vereinbart.


7. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sowie Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen sind ausgeschlossen.


8. Zahlungsanweisungen für Finanzierungen, Leasing, Ratenzahlungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und Zustimmung von uns getroffen.


§ 5 Lieferung und Gefahrenübergang


1. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich nach Zahlungseingang der Rechnung auf unserem Konto, sofern nicht eine anderslautende Vereinbarung getroffen ist und erfolgt grundsätzlich frei Bordsteinkante an die vereinbarte Lieferadresse (nur innerhalb Deutschland ohne Inseln). Eventuelle zusätzliche Kosten oder Personal für den Transport auf Grundstücke und ins Gebäude müssen durch den Kunden und in seiner Verantwortung übernommen werden.


2. Die von uns benannten Lieferzeiten sind unverbindliche Angaben, es sei denn, es ist eine verbindliche Lieferzeit oder ein bestimmter Liefertermin schriftlich bestätigt worden. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.


 3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, wozu auch nachträgliche eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, usw. gehören, haben wir nicht zu vertreten.


Solche Verzögerungen verlängern etwa verbindlich vereinbarte Lieferfristen um angemessene Zeit.


4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Tritt der Kunde von einem durch MEMMO EUROPE LTD bestätigten Vertrag zurück, ohne dass dieser durch MEMMO bestätigt ist, hat der Kunde 20% des Auftragswertes als Schadenersatz an MEMMO . zu leisten.


Dasselbe gilt, wenn der Kunde den Vertrag nicht erfüllt und bei Rücktritt.


Ist der Lieferungsgegenstand ausgeliefert, erhöht sich der Pauschalbetrag um die Kosten des Hin- und Rücktransportes sowie die Kosten der Aufarbeitung.


Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.


 5. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Rechnungswertes ohne Mehrwertsteuer und Transportversicherung.


Darüber hinausgehende Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen.


 6. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Ist eine Auslieferung der Ware aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, geht die Gefahr mit Versandbereitschaft an den Kunden über.


Die Ware wird in diesem Falle auf Kosten und Gefahr eingelagert.


Etwaige Kosten für eine erneute Anlieferung trägt der Kunde.


7. Der Kunde ist verpflichtet, jede einzelne Lieferung zum Zeitpunkt der Lieferung unverzüglich


und in jeder Hinsicht auf erkennbare sowie auf typische Abweichungen qualitativer, quantitativer und sonstiger Art zu untersuchen. Sollte der Kunde bei Anlieferung nicht selbst vor Ort sein, unterliegt es seiner Pflicht, eine andere Person dafür einzusetzen.


Sollten Transportschäden festgestellt werden, sind diese dem Spediteur umgehend mitzuteilen und diese auf den Frachtpapieren zu notieren und sich dieses vom Spediteur schriftlich bestätigen zu lassen. Der Schaden ist weiterhin umgehend schriftlich an uns zu melden. Spätere Reklamationen werden von der Transportversicherung nicht anerkannt.


Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen. Im Falle eines durch Transportversicherung abgedeckten Transportschadens haben wir das Wahlrecht, entweder die Versicherungssumme entgegenzunehmen und Ersatz zu liefern oder Zahlung des Kaufpreises von dem Kunden gegen Abtretung der Versicherungssumme zu verlangen.


8. Teillieferungen sind zulässig.


9. Die von uns genannten Preise gelten stets zzgl. Transportkosten und auf Wunsch des Kunden zzgl. Transportversicherung, außer es ist beim Artikel ausdrücklich etwas anderes angegeben und wird von uns schriftlich bestätigt.


10. Mit Bezug auf die Elektrogeräte VO und das Elektro- und Elektronikgeräte G weisen wir darauf hin, dass die von uns gelieferten Geräte ausschließlich für die gewerbliche Nutzung außerhalb privater Haushalte bestimmt sind. Eine Rücknahme der Altgeräte erfolgt nicht.


§ 6 Rückgabe


Ein generelles Rückgaberecht für gewerbetreibende Kunden gilt nicht. Wird eine Rücknahme durch MEMMO angeboten, ist diese nur aus Kulanz möglich und gilt bis auf Widerruf. Kunden, die eine gelieferte Ware zurück geben möchten, müssen zuvor eine schriftliche Zustimmung durchMEMMO   einholen. Eine Rücksendung, ohne dass eine Zustimmung von MEMMO N. vorliegt wird abgelehnt. Alle Kosten einer Rücksendung trägt der Kunde. Bei einer positiven Zustimmung durch MEMMO wird dem Kunden nach Eingang und Prüfung der zurück gesendeten Waren eine Gutschrift über den Warenwert und bereits erfolgter Zahlungen (Versandkosten sind ausgeschlossen) erteilt.


Eine Rücksendung wird definitiv abgelehnt, wenn nachfolgendes zutrifft:


- Produkte die nicht original verpackt, unvollständig oder gebraucht sind


- Sonderanfertigungen außerhalb des Katalogangebots bzw. auftragsbezogene Fertigungen
§ 7 Eigentumsvorbehalt


Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur völligen Zahlung des Kaufpreises sowie aller unserer Forderungen im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand vor.


Während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes trägt der Kunde die volle Gefahr an dem Gegenstand, insbesondere die Gefahr des Abhandenkommens, des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.


Eine Weiterveräußerung ist auf jeden Fall ausgeschlossen.


Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, instand zu halten und uns von Pfändung, Beschädigung oder Abhandenkommen unverzüglich zu unterrichten.


Sollte trotz des Eigentumsvorbehaltes Ware weiterveräußert werden, tritt der Kunde die insoweit gegen den Erwerber erlangte Forderung an uns ab.


Soweit der Wert der abgetretenen Forderung den Wert unserer, gegenüber dem Kunden bestehenden Kaufpreisforderung, sowie aller unserer Forderungen, die im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand stehen, übersteigt, sind wir verpflichtet, den übersteigenden Wert dem Kunden gutzuschreiben.


Ein Eigentumserwerb nach §950 BGB soll ausgeschlossen sein. Sollten gleichwohl die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nach §950 BGB untergehen, verarbeitet der Kunde die Ware für uns. Der Kunde räumt uns die Stellung des Herstellers ein, so dass wir Eigentümer der neuen Sache (im Sinne des §950 BGB) werden.


Der Kunde ist verpflichtet, die neue Sache pfleglich zu behandeln, instand zu halten und uns von Pfändungen, Beschädigungen oder Abhandenkommen unverzüglich zu unterrichten.


Die Geltendmachung von Schadensersatz-Ansprüchen wegen der Zuwiderhandlung des Kunden (im Sinne des §950 BGB) bleibt im Übrigen vorbehalten. Der Kunde erlangt Eigentum an der neu hergestellten Sache, wenn der (für von uns gelieferten Waren) zu zahlende Kaufpreis sowie alle Forderungen die im Zusammenhang mit der Forderung stehen, getilgt sind.


Solange die gelieferte Ware nicht vollständig bezahlt ist, haben wir Zugangsrecht zu den von uns gelieferten / installierten Geräten und neu hergestellten Sachen.


§ 8 Gewährleistung und Haftung


1. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.


2. Nach Gefahrübergang gewähren wir eine 12 monatige Gewährleistung auf Ersatzteile, sofern sich nichts Abweichendes aus dem Vertrag ergibt.


Die Montage bzw. Installation der Ersatzteile ist in diesen Fällen nicht in der Gewährleistung enthalten und muss durch den Kunden selbst durchgeführt werden. Bei gebrauchten Sachen oder wertverminderten Geräten ist die Gewährleistung ausgeschlossen.


Sollte durch den Hersteller des Liefergegenstandes eine längere Gewährleistungsfrist oder eine Garantie eingeräumt werden, so treten wir unsere Rechte hieraus bereits mit dem Kauf an den Kunden ab. Fragen zu weiterführenden Gewährleistungen/Garantien, können gezielt bei uns angefragt werden.


3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl in Absprache mit unseren Herstellern nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.


Rückgriffs-Ansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Ein Vor-Ort Service bzw. Nachbesserung ist ausgeschlossen und erfolgt grundsätzlich in unseren Räumlichkeiten.


4. Schlägt die Nacherfüllung zwei Mal fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatz-Ansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.


5. Mängelansprüche bestehen nicht, bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, bei Mängel oder Defekt durch falscher Montage, Installation oder Bedienung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.


Besonders bei den von uns gelieferten Waren ist es dringend notwendig, diese regelmäßig zu reinigen und zu warten. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.


6. Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge durchgeführten Prüfung der Ware, dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen.


7. Eine weitergehende Haftung als in diesen Bedingungen vorgesehen, insbesondere auf Schadensersatz entgegangene Gewinne oder ideelle Beeinträchtigungen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zur Last. Zudem haften wir nur insoweit, wie uns unsere Vorlieferanten haften.


Der Ausschluss der Haftung gilt im gleichen Umfang für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. In jedem Fall ist unsere Haftung auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.


 § 9 Gerichtsstand und Erfüllungsort


1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Jena. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.


3. Sollten einzelne Regelungen dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen vollständig wirksam.


§ 10 Datenschutz


Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir personenbezogene Daten im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung speichern. Er ist ferner damit einverstanden, u. hat davon Kenntnis, dass wir rechtlich relevante Erklärungen digitalisieren u. nicht in herkömmlicher Urkundenform aufbewahren.


Die Speicherung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.


Zahlungsarten

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